{"id":330,"date":"2017-08-08T20:15:20","date_gmt":"2017-08-08T19:15:20","guid":{"rendered":"https:\/\/www.ramog.de\/content\/?page_id=330"},"modified":"2017-08-08T20:47:14","modified_gmt":"2017-08-08T19:47:14","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.ramog.de\/content\/mitgliedschaft\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung der Raketenmodellsportgemeinschaft (RAMOG) e.V."},"content":{"rendered":"<div class=\"entry\">\n<h3>1. Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr<\/h3>\n<ol>\n<li>Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;Raketenmodellsportgemeinschaft (RAMOG) e.V.&#8220;. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.<\/li>\n<li>Der Verein hat seinen Sitz in Augsburg. Gerichtsstand ist Augsburg.<\/li>\n<li>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>2. Zweck des Vereins<\/h3>\n<ol>\n<li>Der Verein verfolgt als Zweck die F\u00f6rderung und Pflege des Raketenmodellflugsports, des Raketenmodellflugs und der Jugendarbeit.<\/li>\n<li>Der Satzungszweck soll insbesondere erreicht werden durch\n<ol style=\"list-style: lower-latin;\">\n<li>Information und Aufkl\u00e4rung der \u00d6ffentlichkeit \u00fcber die Ziele des Raketenmodellflugs<\/li>\n<li>F\u00f6rderung und Ausbildung des interessierten Nachwuchses im Raketenmodellflug, insbesondere durch Unterhaltung einer Jugendgruppe<\/li>\n<li>F\u00f6rderung der fachlichen Raketenmodellentwicklung<\/li>\n<li>Durchf\u00fchrung von Wettbewerben und Veranstaltungen<\/li>\n<li>Zusammenarbeit mit verwandten Organisationen<\/li>\n<li>Mitgliedschaft in Fach- und Spitzenverb\u00e4nden, z.B. dem Luftsportverband Bayern und dem Deutschen Aero Club<\/li>\n<li>F\u00f6rderung der Akzeptanz des Luft- und Raumfahrtgedankens in der \u00d6ffentlichkeit.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstige Zwecke&#8220; der Abgabenordnung.<\/li>\n<li>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/li>\n<li>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/li>\n<li>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n<li>Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.<\/li>\n<li>Eine Gesch\u00e4ftsordnung regelt den vereinsinternen Ablauf.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>3. Mitgliedschaft<\/h3>\n<ol>\n<li>Der Verein hat folgende Mitglieder:\n<ol style=\"list-style: lower-latin;\">\n<li>Ordentliche (aktive) Mitglieder<\/li>\n<li>F\u00f6rdernde Mitglieder<\/li>\n<li>Korporative Mitglieder &#8211; Personengemeinschaften, Firmen, Institute, K\u00f6rperschaften und Beh\u00f6rden k\u00f6nnen korporative Mitglieder werden.<\/li>\n<li>Ehrenmitglieder<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Die Mitgliedschaft entsteht durch Eintritt in den Verein durch Anerkennung der Satzung. Die Beitrittserkl\u00e4rung ist schriftlich an den Vorstand zu richten.<br \/>\nDer Beitrittswillige hat eine einj\u00e4hrige Probezeit zu absolvieren. W\u00e4hrend der Probezeit hat der Beitrittswillige die gleichen Rechte und Pflichten eines ordentlichen Mitgliedes. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand sp\u00e4testens nach Ende der Probezeit.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>4. Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/h3>\n<ol>\n<li>Ordentliche Mitglieder, korrespondierende Mitglieder und Ehrenmitglieder ab vollendetem 18. Lebensjahr haben in der Mitgliederversammlung volles Stimmrecht.Bei Beschlussfassung \u00fcber Angelegenheiten, die den Wettbewerbssport beziehungsweise den Sportbetrieb des Deutschen Aero Clubs (DAeC) e.V. betreffen, sind nur Mitglieder stimmberechtigt, die<br \/>\nbeim Luftsportverband Bayern als ordentliche Mitglieder gemeldet sind.<\/li>\n<li>Alle Mitglieder haben das Recht, dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Antr\u00e4ge zu unterbreiten.<\/li>\n<li>Die Mitglieder sind verpflichtet,\n<ol style=\"list-style: lower-latin;\">\n<li>die Ziele des Vereins nach besten Kr\u00e4ften zu f\u00f6rdern, sich aktiv am Vereinsleben zu beteiligen und jede T\u00e4tigkeit zu unterlassen, aus der dem Verein ein Nachteil entstehen oder die das Ansehen des Vereins sch\u00e4digen k\u00f6nnte,<\/li>\n<li>das Vereinseigentum schonend und f\u00fcrsorglich zu behandeln,<\/li>\n<li>den Beitrag rechtzeitig zu entrichten.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<h3>5. Ende der Mitgliedschaft<\/h3>\n<ol>\n<li>Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, durch Ausschluss oder durch den Tod.<\/li>\n<li>Die Austrittserkl\u00e4rung hat schriftlich gegen\u00fcber dem Vorstand zu erfolgen. Hierbei ist eine viertelj\u00e4hrliche K\u00fcndigungsfrist zum schluss des Kalenderjahres einzuhalten.<\/li>\n<li>Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands ausgeschlossen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit dem Jahresbeitrag um mehr als 6 Monate im R\u00fcckstand ist.<\/li>\n<li>Der Ausschluss eines Mitglieds kann durch den Vorstand beschlossen werden, wenn das Mitglied Ansehen und Ziele des Vereins gesch\u00e4digt hat oder schuldhaft gegen die Satzung oder die Gesch\u00e4ftsordnung versto\u00dfen hat. Das Mitglied soll vorher geh\u00f6rt werden.<\/li>\n<li>Der Ausschluss mu\u00df schriftlich erfolgen. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied das Recht der Berufung an die Mitgliederversammlung zu. Die Berufung mu\u00df innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zugang des Ausschlie\u00dfungsbeschlusses beim Vorstand schriftlich eingelegt werden. Ist diese rechtzeitig erfolgt, so entscheidet die n\u00e4chste Mitgliederversammlung \u00fcber den Ausschluss in einfacher Mehrheit.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>6. Organe des Vereins<\/h3>\n<p>Organe des Vereins sind <\/p>\n<ol>\n<li>Der Vorstand<\/li>\n<li>Der erweiterte Vorstand<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung<\/li>\n<\/ol>\n<h3>7. Der Vorstand<\/h3>\n<ol>\n<li>Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister.<\/li>\n<li>In den Vorstand k\u00f6nnen nur ordentliche, voll gesch\u00e4ftsf\u00e4hige Mitglieder gew\u00e4hlt werden.<\/li>\n<li>Der Vorstand wird auf die Dauer von 3 Jahren, vom Tage der Wahl an gerechnet, von der Mitgliederversammlung in schriftlicher und geheimer Wahl gew\u00e4hlt. Er bleibt bis zur Neuwahl des Vorstands im Amt.<\/li>\n<li>Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten.<\/li>\n<li>Aufgaben des Vorstands\n<ol style=\"list-style: lower-latin;\">\n<li>Der Vorstand f\u00fchrt die laufenden Gesch\u00e4fte des Vereins. Ihm obliegt die Ausf\u00fchrung der Vereinsbeschl\u00fcsse und die Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens.<\/li>\n<li>Der Vorstand bereitet die Mitgliederversammlung vor, erstellt die Tagesordnung und beruft die Mitgliederversammlung ein.<\/li>\n<li>Der Schatzmeister verwaltet die Vereinskasse und f\u00fchrt Buch \u00fcber die Einnahmen und Ausgaben.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<h3>8. Der erweiterte Vorstand<\/h3>\n<ol>\n<li>Der erweiterte Vorstand setzt sich zusammen aus dem Vorstand, den Kassenpr\u00fcfern, Schriftf\u00fchrer, Sportleiter, Jugendvertreter und den Bereichsleitern.<br \/>\nDer erweiterte Vorstand kann bis zu zwei Mitglieder zuw\u00e4hlen.<\/li>\n<li>Der Vorstand kann zu den Sitzungen des erweiterten Vorstands weitere Mitglieder als beratende, nicht stimmberechtigte G\u00e4ste laden.<\/li>\n<li>Der erweiterte Vorstand soll mindestens einmal im Jahr tagen. Er kann auch durch Brief oder durch Stimm\u00fcbertragung abstimmen.<\/li>\n<li>Der erweiterte Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn an der Sitzung mindestens 50% seiner Mitglieder, die nicht gleichzeitig dem Vorstand (\u00a77) angeh\u00f6ren, anwesend sind.<\/li>\n<li>Der erweiterte Vorstand beschlie\u00dft mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Jedes seiner Mitglieder hat nur eine Stimme.<\/li>\n<li>F\u00fcr den Vorsitz im erweiterten Vorstand gilt \u00a7 10 Absatz 6.<\/li>\n<li>Der erweiterte Vorstand hat folgende Aufgaben:\n<ol style=\"list-style: lower-latin;\">\n<li>Beratung und Unterst\u00fctzung des Vorstands<\/li>\n<li>Beratung und Entscheidung \u00fcber Aktionen zur Erreichung der Ziele des Vereins in den verschiedenen Bereichen<\/li>\n<li>Ausarbeitung von personellen und sachlichen Vorschl\u00e4gen.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<h3>9. Mitgliederversammlung<\/h3>\n<ol>\n<li>Die Mitgliederversammlung ist oberstes Organ der Vereins. Der Vorstand ist an ihre Weisungen gebunden.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung tagt als Jahreshauptversammlung und als au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung.<\/li>\n<li>Aufgaben der Mitgliederversammlung:\n<ol style=\"list-style: lower-latin;\">\n<li>Wahl und Entlastung des Vorstands<\/li>\n<li>Wahl der Mitglieder des erweiterten Vorstands<\/li>\n<li>J\u00e4hrliche Wahl von zwei Kassenpr\u00fcfern<\/li>\n<li>Festsetzung des Mitgliedsbeitrags<\/li>\n<li>Erla\u00df einer Gesch\u00e4ftsordnung<\/li>\n<li>Ernennung von Ehrenmitgliedern Entscheidung \u00fcber wichtige Angelegenheiten, die der Vorstand der Mitgliederversammlung vorlegt<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/li>\n<li>Die Jahreshauptversammlung wird vom Vorstand mit einer Frist von mindestens zwei Wochen durch einfachen Brief einberufen. Der Einladung ist die Tagesordnung beizuf\u00fcgen.<\/li>\n<li>Die au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist auf Antrag von mindestens einem Zehntel der Mitglieder, mindestens jedoch 5 Mitgliedern, oder bei einem vom Vorstand festgestellten Bed\u00fcrfnis durch diesen in gleicher Weise alsbald einzuberufen. Hierbei kann die Einladungsfrist auf eine Woche verk\u00fcrzt werden.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung vom 2. Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. \u00dcber die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem von der Versammlung zu w\u00e4hlenden Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens 7 Mitglieder anwesend sind.Bei Beschlussunf\u00e4higkeit kann eine neue Mitgliederversammlung einberufen werden. In der Einladung kann die Einladungsfrist auf eine Woche verk\u00fcrzt und bestimmt werden, dass ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder Beschlussf\u00e4higkeit besteht.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung fa\u00dft ihre Beschl\u00fcsse in einfacher Stimmenmehrheit der abgegebenen Stimmen, es sei denn, Gesetz oder Satzung schreiben eine andere Stimmenmehrheit vor.Mitglieder, die nicht pers\u00f6nlich an der Mitgliederversammlung teilnehmen, k\u00f6nnen ihre Stimme auf ein anderes teilnehmendes Mitglied \u00fcbertragen. Jedes teilnehmende Mitglied darf bis zu zwei \u00dcbertragungen annehmen.Die Beschlussfassung erfolgt durch offene Abstimmung, soweit von der Mitgliederversammlung keine andere Form der Abstimmung beschlossen wurde.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>10. Aufgaben der Kassenpr\u00fcfer<\/h3>\n<ol>\n<li>Die Kassenpr\u00fcfer haben insbesondere die Jahresabrechnung zu pr\u00fcfen. Kasse und Gesch\u00e4ftsb\u00fccher sind mit Belegen den Kassenpr\u00fcfern vorzulegen.<\/li>\n<li>\u00dcber jede Kassenpr\u00fcfung ist eine Niederschrift anzufertigen. Das Ergebnis ist der Mitgliederversammlung bekanntzugeben.<\/li>\n<li>Der Vorstand kann die Kassenpr\u00fcfer im Laufe des Gesch\u00e4ftsjahres jederzeit mit einer besonderen Revision beauftragen.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>11. Satzungs\u00e4nderungen<\/h3>\n<ol>\n<li>Satzungs\u00e4nderungen k\u00f6nnen von der Mitgliederversammlung nur mit 3\/4 Mehrheit der Abstimmenden beschlossen werden.<\/li>\n<li>Der Vorstand wird erm\u00e4chtigt, redaktionelle Satzungs\u00e4nderungen zu beschlie\u00dfen, soweit diese \u00c4nderungen von den Beh\u00f6rden zur Anerkennung als gemeinn\u00fctziger Verein oder als Voraussetzung f\u00fcr<br \/>\ndie Eintragung in das Vereinsregister f\u00fcr erforderlich angesehen werden. Dazu geh\u00f6ren auch gesetzliche \u00c4nderungen von Rechtsbegriffen. \u00dcber diese \u00c4nderungen ist den Mitgliedern in<br \/>\neinem eigenen Rundschreiben zu berichten.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>12. Aufl\u00f6sung des Vereins<\/h3>\n<ol>\n<li>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zwecke einberufenen Mitgliederversammlung mit 3\/4 Mehrheit der Abstimmenden beschlossen werden. Dabei k\u00f6nnen auch solche Mitglieder als<br \/>\nabstimmend gewertet werden, die ihre Stimme durch einen Brief abgegeben haben, der dem Vorstand bis zum Beginn der Abstimmung zugegangen ist.<\/li>\n<li>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall seines steuerbeg\u00fcnstigten Zwecks f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an eine K\u00f6rperschaft des \u00f6ffentlichen Rechts oder andere steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaften,<br \/>\ndie es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr Zwecke des gemeinn\u00fctzigen Flugmodellsports zu verwenden hat. Anspr\u00fcche aus Verbindlichkeiten des aufgel\u00f6sten Vereins sind vorab zu befriedigen.<\/li>\n<\/ol>\n<hr \/>\n<p>Diese Satzung wurde am 24.03.1996 in Wertingen bei der Mitgliederversammlung beschlossen.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;Raketenmodellsportgemeinschaft (RAMOG) e.V.&#8220;. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Der Verein hat seinen Sitz in Augsburg. Gerichtsstand ist Augsburg. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr. 2. 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