{"id":294,"date":"2012-06-22T19:40:25","date_gmt":"2012-06-22T18:40:25","guid":{"rendered":"https:\/\/www.ramog.de\/content\/?page_id=294"},"modified":"2024-03-23T23:20:39","modified_gmt":"2024-03-23T22:20:39","slug":"gesetzliche-bestimmungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.ramog.de\/content\/gesetzliche-bestimmungen\/","title":{"rendered":"Gesetzliche Bestimmungen"},"content":{"rendered":"<div class=\"entry\">\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Erlaubnisfreier Raketenmodellflug<\/h2>\n\n\n\n<p>Feststoff-Raketenmodellantriebe k\u00f6nnen nach dem neuen EU-Recht bis zu einem Treibstoffinhalt von 150 Gramm (Klasse P1) ab einem Alter von 18 Jahren erlaubnisfrei das ganze Jahr \u00fcber gekauft, transportiert und verwendet werden. Dies trifft f\u00fcr die Motorenklassen A bis H zu.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei der \u201eVerwendung\u201c in Raketenmodellen und Flugmodellen mit Raketenantriebe ist allerdings<strong> nach der zur Zeit geltenden Luftverkehrsordnung (LuftVO) die maximale Treibstoffmenge auf&nbsp;20 Gramm begrenzt.<\/strong> Dabei spielt es keine Rolle, ob der Treibstoff auf mehrere Motoren verteilt ist. Demnach d\u00fcrfen Flugmodelle mit Raketenantrieb (so hei\u00dfen Raketenmodelle im Gesetzesdeutsch) nur bis zu einem Treibstoffgesamtgewicht von 20 Gramm erlaubnisfrei \u201eden Luftraum benutzen\u201c.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr h\u00f6here Fl\u00fcge als 120 Meter \u00fcber Grund au\u00dferhalb von beh\u00f6rdlich zugelassenen Modellflug-pl\u00e4tzen ist ein sog. Schulungsnachweis nach \u00a7 21 f der LuftVO erforderlich. Dieser Schulungs-nachweis kann <strong>online<\/strong> gegen eine Geb\u00fchr von 25,\u2013\u20ac zuz\u00fcglich Mehrwertsteuer nach einer kleinen Pr\u00fcfung beim Modellflugsportverband Deutschland e.V. (MFSD) (<a href=\"https:\/\/www.schulungsnachweis-modellflug.de\/\">https:\/\/www.schulungsnachweis-modellflug.de<\/a><strong>)<\/strong> erlangt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese Nutzung des Luftraumes hat allerdings eine weitere Grenze am kontrollierten Luftraum ab 300 Metern H\u00f6he. Wenn wir h\u00f6her hinaus wollen, brauchen wir die Erlaubnis der Deutschen Flugsicherung (DFS GmbH). Generell untersagt ist der Start von Raketen- und Flugmodellen in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugpl\u00e4tzen. Bei Flugh\u00e4fen gelten noch gr\u00f6\u00dfere Abst\u00e4nde, die sich bis 5 Kilometer in An- und Abflugrichtung erstrecken. Dazu gibt es weitere Einschr\u00e4nkungen in den sog. Geografischen Gebieten (\u00a7 21 h LuftVO)<\/p>\n\n\n\n<p>Ganz erlaubnisfrei geht es auch unter 20 Gramm Treibstoff und unter 120 m H\u00f6he nicht ab. Wir brauchen die Erlaubnis des Grundst\u00fcckseigent\u00fcmers oder des Nutzungsberechtigen (z.B. P\u00e4chter), wenn wir seine gute Wiese zum Start unserer Raketenmodelle benutzen wollen.<\/p>\n\n\n\n<p>Immer notwendig f\u00fcr Raketenmodelle jeder Gr\u00f6\u00dfe ist eine <strong>Luftfahrt-Haftpflichtversicherung<\/strong>, die das Risiko eines Unfalles abdeckt. Diese kann z.B. im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft in einem Flugmodellverein erworben werden. In der <strong>RAMOG<\/strong> ist diese im Vereinsbeitrag mit einer Deckungssumme von 5 Mio. Euro bereits enthalten. Dabei ist zu beachten, dass nicht alle Luftfahrt-Haftpflichtversicherungen f\u00fcr Flugmodelle den Start und den Flug von Raketenmodellen einschlie\u00dfen. Oftmals ist auch eine Begrenzung der Treibstoffmenge enthalten.<\/p>\n\n\n\n<p><a name=\"P2Schein\"><\/a><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Erlaubnis nach \u00a727 SprengG &#8211; Der &#8222;P2&#8220;-Schein<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">oder: Erlaubnis zum Umgang mit Raketenfeststoffantrieben mit mehr als 150 Gramm Festtreibstoff<\/h3>\n\n\n\n<p>Wer einen antriebsst\u00e4rkeren Raketenmodellflug anstrebt, kann ab dem Mindestalter von 21 Jahren einen <strong>Lehrgang<\/strong> absolvieren, der mit der Fachkundepr\u00fcfung nach \u00a7 9 des Sprengstoffgesetzes abschlie\u00dft. In diesem Lehrgang, den die <strong>RAMOG e.V.<\/strong> als staatlich anerkannter Veranstalter durchf\u00fchrt, vermitteln wir das notwendige Wissen zum Bau und Flug von gr\u00f6\u00dferen Raketen und zu den dazu bestehenden gesetzlichen Vorschriften. Eine staatlich \u00fcberwachte Pr\u00fcfung stellt sicher, dass jeder Pr\u00fcfungsteilnehmer die n\u00f6tige Fachkunde nachweisen kann.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit dem Pr\u00fcfungszeugnis kann eine <strong>Erlaubnis nach \u00a7 27 Sprengstoffgesetz<\/strong> beim \u00f6rtlich zust\u00e4ndigen Gewerbeaufsichtsamt, Ordnungsamt oder Amt f\u00fcr Arbeitsschutz beantragt werden. Wenn man diese Erlaubnis in H\u00e4nden hat, k\u00f6nnen die gr\u00f6\u00dferen Antriebe erworben, transportiert, gelagert und \u201everwendet\u201c werden. Auch B\u00fcndelung und mehrstufige Raketenfl\u00fcge sind m\u00f6glich. Die Erlaubnis nach \u00a7 27 Sprengstoffgesetz, erm\u00f6glicht aber <strong>nicht<\/strong> das eigene Herstellen von Treibstoffen oder kompletter Motoren. Die verwendeten Motoren m\u00fcssen also nach wie vor durch die Bundesanstalt f\u00fcr Materialforschung und -pr\u00fcfung (BAM) in Deutschland oder eine andere Zulassungsbeh\u00f6rde innerhalb der Europ\u00e4ischen Union zugelassen sein.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die <strong>Fl\u00fcge von Raketenmodellen mit mehr als 20 Gramm Treibstoffinhalt<\/strong> brauchen wir innerhalb unseres Spitzenverbandes zus\u00e4tzlich eine luftfahrtrechtliche Erlaubnis der Luftfahrtbeh\u00f6rde (Luft\u00e4mter der Bundesl\u00e4nder). Die Flugsicherung wird von dort in das Verfahren eingeschaltet. Diese Erlaubnis der Luftfahrtbeh\u00f6rde wird allerdings nicht ben\u00f6tigt, wenn man seine Rakete auf einem Modellflugplatz startet, welcher bereits f\u00fcr Raketenaufstiege zugelassen ist (leider die gro\u00dfe Ausnahme).<\/p>\n\n\n\n<p>Voraussetzungen zur Teilnahme an einem Fachkundelehrgang der RAMOG e.V.:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Mindestalter 21 Jahre<\/li>\n\n\n\n<li>k\u00f6rperliche Eignung<\/li>\n\n\n\n<li>Zuverl\u00e4ssigkeit, d.h. frei von einschl\u00e4gigen Vorstrafen<\/li>\n\n\n\n<li>Erfahrung im Raketenmodellbau<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Mitgliedschaft in der RAMOG<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>Die 5. Voraussetzung f\u00fcr eine Teilnahme, n\u00e4mlich die Mitgliedschaft in unserem Verein, wird von unserer Zulassungs- und Aufsichtsbeh\u00f6rde und von unserer Lehrgangsversicherung gefordert, um den Lehrgang von gewerblichen Lehrg\u00e4ngen, z.B. in einer Sprengschule, abzugrenzen.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die Teilnahme an einem Lehrgang bei der <strong>RAMOG<\/strong> ist eine entsprechende Voranmeldung beim Vorstand n\u00f6tig.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Zur Zeit sind die Lehrg\u00e4nge der RAMOG ausgesetzt, da der Unterrichtsbereich Luftrecht nach einer grundlegenden \u00c4nderung der gesetzlichen Vorschriften neu beschrieben werden mu\u00df.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Zum Teil bestehen zu den gesetzlichen Vorschriften &#8211; vor allem im Umfeld der Luftverkehrsordnung &#8211; noch Auslegungsschwierigkeiten, was beim Raketenmodellflug dazu f\u00fchrt, dass es zur Zeit drei verschiedene luftrechtliche Genehmigungsarten f\u00fcr Raketenmodellfl\u00fcge gibt.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Sobald wieder Lehrg\u00e4nge durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen werden wir an dieser Stelle berichten<\/strong>.<\/p>\n\n\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Erlaubnisfreier Raketenmodellflug Feststoff-Raketenmodellantriebe k\u00f6nnen nach dem neuen EU-Recht bis zu einem Treibstoffinhalt von 150 Gramm (Klasse P1) ab einem Alter von 18 Jahren erlaubnisfrei das ganze Jahr \u00fcber gekauft, transportiert und verwendet werden. 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