Nationale Regeln werden an EU-Durchführungsverordnung angepasst.
Am 18.06.2021, also am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt, ist das „Gesetz zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungs-verordnung (EU) 2019/947“ in Kraft getreten. Damit ist die Grundlage für die Erteilung von Betriebserlaubnissen an die Luftsportverbände geschaffen. In diesen Erlaubnissen wird zukünftig der Betrieb des Modellflugs innerhalb der Verbände bzw. für ihre Mitglieder und Gastflieger geregelt sein wird. Mit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderungen beginnt auch die Kostenpflicht für die Betreiberregistrierung beim Luftfahrtbundesamt (LBA). Diese Registrierung kostet jetzt 5 € für Verbandsmitglieder, die über ihren Verband gemeldet werden.
Entgegen der Gebühr von 20 – 50 €, die eine Einzelregistrierung beim LBA kostet, ist dies ein großer Vorteil für die Mitglieder der Verbände.
Unabhängig von der in Kraft getretenen nationalen Gesetzänderung bleibt die im EU-Recht geregelte Übergangsfrist für den Modellflug bis 01.01.2023 bestehen, wonach ohne Betriebserlaubnis nach Art. 16 DVO (EU) 2019/947 im Verbandsrahmen weiterhin Modellflug wie bisher praktiziert werden darf.
Unser Spitzenverband, der DAeC, wird sich bis zu diesem Termin um eine Betriebserlaubnis bemühen. Dazu hat die Bundesmodellflugkommission in den letzten zwei Jahren viel Vorarbeit geleistet und dazu die sog. „Standardisierten Regeln für Flugmodelle“ (StRfF) in Zusammenarbeit mit allen Modellflugsparten (auch der Sparte „Raketenmodellsport“) und Fachleuten aus allen Modellflugbereichen ausgearbeitet.
Einem konkreten Antrag steht allerdings entgegen, dass bisher vom Bundes-verkehrsministerium keine Behörde benannt wurde, bei der ein Antrag auf eine Betriebserlaubnis gestellt werden kann. Dies wurde im obengenannten Gesetz, aus welchen Gründen auch immer, leider nicht geregelt.
Wir werden weiter berichten.