Pressemitteilung zur neuen LuftVO

Die Bundeskommission Modellflug des DAeC teilt mit:

EU-Anpassungen des Luftverkehrsgesetzes endlich geschafft …

Sie hat sich gelohnt, die viele Arbeit mit teilweise sehr kurzen Kommentierungsfristen zum ursprünglichen Gesetzesentwurf am Jahresende. Und auch die Lobbyarbeit in der Folge bis Anfang Mai. Alle Beteiligten im DAeC sind sehr zufrieden. Eine sehr aufreibende und spannende Auseinandersetzung für vielen aufschlussreichen Schlaglichtern auf die Funktionsweise von Ministerien und Parlament hat ein glückliches Ende gefunden.

Nachdem am 06. Mai 2021 der Bundestag den inzwischen deutlich veränderten Gesetzesentwurf zur Anpassung des Luftverkehrsgesetzes und verschiedener Luftverkehrsverordnungen in Deutschland an die Europäische Durchführungsverordnung 2019/947 (sog. „EU-Drohnenverordnung“) verabschiedet hatte, folgte gestern, am 28. Mai 2021, auch die Zustimmung des Bundesrates.

Das Gesetz bedarf jetzt lediglich noch der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt. Dann ist es in Kraft.

Die neuen Regelungen entsprechen in sehr weiten Teilen den Anregungen und Vorschlägen, die die Bundeskommission Modellflug des DAeC in das Gesetzgebungsverfahren einbringen durfte.

Der verbandsorganisierte Modellflug hat in Deutschland somit für die Zukunft eine sehr gut gesetzliche Plattform bekommen. Für uns ist das ein Anlass zur Freude – haben doch sehr viele Vorschläge des DAeC den Weg in dieses Gesetz gefunden!

Was bedeutet das für uns Raketenmodellflieger ?

Nachdem wir verbandsmäßig fliegen, ändert sich für uns bis 31.12.2022 nichts. Bis dahin gelten für uns die bisherigen Regeln. Innerhalb dieser Frist muss nun der DAeC eine sog. Betriebserlaubnis nach Art. 16 der EU-Durchführungsverordnung 2019/947 beantragen.

In diesem Rahmen werden die „verbandsinternen Verfahren“ für den Betrieb von Flugmodellen mit der Genehmigungsbehörde „verhandelt“ werden. Die Bundeskommission Modellflug im DAeC hat einen Großteil der dazu erforderlichen Vorarbeiten bereits geleistet: Die Standardisierten Regeln für Flugmodelle (StRfF) beschreiben die sichere Durchführung des Modellflugs in all seinen Facetten, wie dies seit Jahrzehnten in Deutschland sowohl auf der grünen Wiese als auch auf Modellfluggeländen der Fall ist. Gleichzeitig werden diese „verbandsinternen Verfahren“ an den aktuellen technischen Stand angepasst und entsprechend der aktuellen „best practice“ fortentwickelt.

Bei der Entstehung der Standardisierten Regeln für Flugmodelle (StRfF) haben die Raketenmodellsportreferenten in Bund und Ländern sowie die Vorstände von einzelnen Raketenmodellvereinen aktiv mitgewirkt und ihren Erfahrungsschatz eingebracht.

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