2. Ausgabe

Gesetzes-Vorschlag für Raketenmodell-Feststoffantriebe
Deutscher Aero Club e.V.
Deutsche Gesellschaft für Luft- u. Raumfahrt
Lilienthal-Oberth-e.V.
Ramog e.V.
Vorschlags-Konzept zur Neuregelung der Erwerbs- und Verwendungsbestimmungen für Raketenmodell-Feststoffantriebe
Stand (01.12.1998) eingereicht beim Bundesministerium des Innern am 02.12.1998
Ziel: Angleichung der deutschen Regelungen an die französischen Regelungen im Sinne der Harmonisierung europäischer Bestimmungen
Verwendungszweck der Raketenmodell-Feststoffantriebe: Raumfahrt-Erziehung in Schulen und Vereinen, Anwendung für Raketenmodellsport und technisch-wissenschaftliche Ausbildung
Klasse | Treibstoffmasse | Erwerb; Anwendungbereich |
---|---|---|
1 | bis 10 g | freier Erwerb und keine
Verwendungsvorschriften; Einstieg in den Raketenmodellsport, schulische Grundlagenversuche zur Raketenphysik |
2 | bis 50 g | freier Erwerb ab 18 Jahren, keine
Verwendungsvorschriften; fortgeschrittener Raketenmodellsport |
3 | bis 100 g | Erwerbsberechtigung nach vorheriger
Teilnahme an beschränkter Fachkundeprüfung bei staatl.
anerkanntem Lehrgangsträger; Bedürfnisnachweis Versicherungsnachweis; fortgeschrittener Raketenmodellsport, experimenteller Raketenmodellflug, studentische Versuche mit Nutzlasten u.s.w. |
4 | über 100 g | Erwerbsberechtigung nach vorheriger
Teilnahme an vollwertiger Fachkundeprüfung nach § 9 SprengG
bei staatlichem oder staatlich anerkanntem Lehrgangsträger; Bedürfnisnachweis Versicherungsnachweis; fortgeschrittener Raketenmodellsport, experimenteller Raketenmodellflug mit Nutzlasten |
** Das Bündeln von Motoren ist nur mit Erwerbsberechtigung ab Klasse 3 oder Luftsportlizenz vorgesehen.
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